AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Teilnahme an Kursen (Pilates, Yoga, Yin Yoga, Tabata, Hochintensives Intervalltraining (HIIT), Low Impact Intervall Training, Reformer Pilates oder Kraftkursen sowie Personal Training; nachfolgend: Veranstaltungen), die von Carla Petersen (nachfolgend: Veranstalterin) selbst als Veranstalterin oder von ihr im Auftrag Dritter als Dienstleisterin angeboten werden. Personen, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen, werden nachfolgend als Teilnehmerin oder Teilnehmerinnen bezeichnet.
- Veranstaltungsangebot
(1) Die Inanspruchnahme der angebotenen Veranstaltungen ist ausschließlich weiblichen Teilnehmerinnen vorbehalten. Das Studio ist in seiner Ausstattung mit Nassbereichen und Umkleiden ebenso auf die Bedürfnisse von Frauen ausgerichtet wie der Inhalt der einzelnen Veranstaltungsangebote.
(2) Der Inhalt, das Stattfinden und der Zeitpunkt des Stattfindens der angebotenen Veranstaltungen werden wöchentlich aktualisiert. Die Veranstalterin veröffentlicht spätestens an jedem Sonntag um 12:00 Uhr auf ihrer Website www.carla-petersen.de (nachfolgend: Website der Veranstalterin) das Veranstaltungsangebot für die darauffolgende Woche. Dies gilt nicht für angebotenes Personal Training. Personal Training ist nur nach Absprache mit der Veranstalterin buchbar.
(3) Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Veranstaltungsangebots sind die angebotenen Veranstaltungen nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 3. dieser AGB buchbar.
(4) An gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg finden grundsätzlich keine Veranstaltungen statt.
(5) Sollte die Veranstalterin für einen Zeitraum von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen keine Veranstaltungen anbieten können, wird dies frühestmöglich auf der Website der Veranstalterin bekanntgeben.
- Vertragsschluss
(1) Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Veranstalterin gilt im Allgemeinen Folgendes:
(a) Das Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung erfordert die Buchung der entsprechenden, auf der Website der Veranstalterin zur Buchung eingestellten Veranstaltung. Die Teilnehmerin erwirbt das Recht zur Teilnahme an der von ihr gebuchten Veranstaltung zu dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preis.
(b) Die auf der Website der Veranstalterin zur Buchung eingestellten Veranstaltungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar, sondern lediglich einen unverbindlichen Katalog.
(c) Die Buchung einer Veranstaltung ist nur vor dem Ende des für die Veranstaltung geltenden Anmeldeschlusses möglich. Die Teilnehmerzahl für jede Veranstaltung ist begrenzt. Buchungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und bearbeitet. Ist die maximale Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung erreicht, ist die Buchung der Veranstaltung nicht möglich.
(d) Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt erst zustande, wenn die Veranstalterin der Teilnehmerin die vorgenommene Buchung der Veranstaltung bestätigt und der Teilnehmerin das (Online-)Ticket für die Veranstaltung per E-Mail übermittelt hat. Die Buchung kann nur unter gleichzeitiger Zahlung des hierfür verlangten Entgelts vorgenommen werden. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das von ihr angegebene Konto zum Zeitpunkt des jeweiligen Einzuges eine ausreichende Deckung aufweist. Ist der Einzug von dem Konto ganz oder teilweise nicht möglich, sind die dadurch entstehenden Kosten von der Teilnehmerin zu tragen. Für die Buchung gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches die Teilnehmerin bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
(e) Der durch eine bestätigte Buchung erworbene Anspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung ist nicht auf Dritte übertragbar.
(f) Im Rahmen des Bestellvorgangs liegt das Risiko einer fehlerhaften Übermittlung bei der Teilnehmerin.
(g) Für verlorene oder ungenutzte Tickets erfolgt weder Ersatz noch Erstattung.
(2) Vorgenommene Buchungen können von der Teilnehmerin innerhalb von 12 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen über die Website der Veranstalterin kostenfrei storniert werden. Im Falle der Stornierung wird das für die Veranstaltung bezahlte Entgelt erstattet.
(3) Bei kurzfristiger Verhinderung der Veranstalterin und einem damit verbundenem Ausfall der Veranstaltung wird das für die betreffende Veranstaltung bezahlte Entgelt erstattet.
- Haftung der Veranstalterin
(1) Für die Haftung der Veranstalterin für im Rahmen von Veranstaltungen erlittene Schäden gilt im Allgemeinen Folgendes:
(a) Die Teilnehmerin ist sich über die potentiellen Risiken der Teilnahme an den von der Veranstalterin angebotenen Veranstaltungen im Klaren und ist sich auch bewusst, dass solche Aktivitäten körperliche Anstrengung erfordern. Sie ist sich außerdem darüber im Klaren, dass
(aa) die Entscheidung, einen Arzt zu konsultieren, bevor sie sich für eine Veranstaltung anmeldet und daran teilnimmt, um zu erfahren, ob eine solche Veranstaltung für sie geeignet ist, in ihrer Verantwortung liegt;
(bb) sie sich weder für eine Veranstaltung anmeldet noch daran teilnimmt, wenn ihr ihr Arzt von der Teilnahme abrät; und dass
(cc) sie im Fall von während der Veranstaltung auftretendem Schwindel- oder Schwächegefühl, auftretenden Schmerzen, Luftnot oder ähnlichen Beschwerden die Veranstaltung sofort abbricht und sich an die Veranstalterin und ihren Arzt wenden wird.
(b) Die Teilnehmerin nimmt zur Kenntnis und versteht, dass ihre Teilnahme an einer Veranstaltung zu körperlichen Verletzungen, Krankheit, Ausfall oder Tod sowie zu Vermögens- und/oder Sachschäden führen kann. In Anbetracht der möglichen Gefahren, denen sich die Teilnehmerin freiwillig aussetzt, indem sie an den Veranstaltungen und damit verbundenen Aktivitäten teilnimmt, stimmt sie Folgendem zu:
(aa) Im Hinblick auf die Aktivitäten, an denen sie teilnimmt, ist sie sich darüber im Klaren, dass sie mit ihrer Buchung und Teilnahme an einer Veranstaltung wissentlich, freiwillig und aus freien Stücken Risiken für ihre Rechtsgüter eingeht. Für selbst verschuldete Unfälle und daraus resultierende Schäden und/oder Verletzungen haftet die Veranstalterin nicht. Die Veranstalterin übernimmt somit keine Verantwortung für Behandlungskosten, Verletzungen oder persönliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Einrichtungen oder Dienstleistungen in Verbindung mit den Veranstaltungen durch selbst verschuldete Unfälle entstehen.
(bb) Die Veranstalterin haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des mit Abschluss des Vertrages verfolgten Zweckes erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die Teilnehmerin regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit. Soweit die Haftung der Veranstalterin nach dieser Bestimmung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Haftung der Veranstalterin für persönliche Gegenstände
(1) Zu Veranstaltungen mitgebrachte persönliche Gegenstände können von den Teilnehmerinnen in einem Regal abgelegt werden, das sich im Anmeldebereich befindet. Während der Dauer einer Veranstaltung wird die Tür zwischen Warte- und Anmeldebereich verschlossen. Es obliegt der Teilnehmerin, mitgebrachte Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung in diesem Regal abzulegen.
(2) Die Haftung der Veranstalterin für den Verlust oder die Beschädigung von zu Veranstaltungen mitgebrachten persönlichen Gegenständen der Teilnehmerin beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des mit Abschluss des Vertrages verfolgten Zweckes erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die Teilnehmerin regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Angaben der Teilnehmerin / Datenschutz
(1) Die Veranstalterin weist darauf hin, dass die Teilnehmerin ihre korrekten Adressdaten angeben muss, damit die Buchung durchgeführt und wirksam werden kann. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, der Veranstalterin jede Änderung vertragsrelevanter Daten (insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Veranstalterin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmerin. Die Veranstalterin erklärt ausdrücklich, dass Daten selbst verarbeitet und nur zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Grundsatz der Datensparsamkeit wird eingehalten.
(3) Die Teilnehmerin erteilt mit ihrer Buchung ihr Einverständnis, dass die erhobenen Daten von der Veranstalterin in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung der Organisation der Veranstaltung genutzt und verarbeitet werden dürfen. Die vertrauliche Behandlung dieser Daten wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. Die Teilnehmerin ist jederzeit berechtigt, die eigenen Daten einzusehen und gegebenenfalls Angaben zu verändern bzw. löschen zu lassen.
- Schlussbestimmungen
(1) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an von der Veranstalterin angebotenen Veranstaltungen ergeben, gilt deutsches Recht unter Ausschluss Internationalen Privatrechts und das ins deutsche Recht übernommene Kaufrecht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so tritt die am nächsten gesetzliche Bestimmung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Kirchzarten, den 20. September 2024